Coronavirus-Testverordnung ab 01.07.2022

30.06.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher der Presse entnommen haben, entfallen ab 01.07.2022 die kostenfreien Bürgertests. Weiterhin benötigen Besucher*innen von Pflegeheimen jedoch einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Gerne können Sie die Bürgertests in anerkannten Testzentren durchführen lassen. Damit diese für Sie kostenfrei sind, stellen wir Ihnen hierfür selbstverständlich eine Bescheinigung zur Vorlage im Testzentrum aus.
Zusätzlich bieten wir Ihnen hier im Hause die Möglichkeit zur überwachten Selbsttestung an. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Mitarbeiter.

Da wir ab 01.07.2022 leider keine Einlasskontrolle mehr haben werden, behalten wir uns vor, Besucher*innen stichprobenartig auf einen aktuellen negativen Testnachweis anzusprechen.
Wir weisen darauf hin, dass Besucher*innen, die keinen gültigen Testnachweis vorweisen können, umgehend die Einrichtung verlassen müssen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Michael Wolf
Einrichtungsleiter

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